Ratgeber

Betreutes Wohnen: sicher & selbständig

Unter betreutem Wohnen können Sie sich eine Art Zwischenform aus stationärer Betreuung und ambulanter Pflege vorstellen. Je nach Selbständigkeit und Wunsch können hier Pflege- und Serviceleistungen in Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei um barrierearme Wohnungen, die mitunter direkt an ein Pflegeheim angliedert sind oder eng mit entsprechenden Diensten zusammenarbeiten.

Betreutes Wohnen: sicher und selbständig

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Betreutes Wohnen

Allgemeines


„Betreutes Wohnen“ ist ein seit Ende der 90er Jahre gebräuchlicher Begriff und kommunizert letztlich nur, dass es sich nicht um ein stationäres Alten- oder Pflegeheim nach dem Pflegeversicherungsrecht handelt. So umfasst betreutes Wohnen jede Spielart zwischen einfacher, barrierearmer Wohnung und Fünf-Sterne-Einrichtung mit Full-Service-Angebot. Gemeinsam haben sie allerdings, dass Pflegeleistungen grundsätzlich nicht im Basispaket, sondern als Wahlleistung angeboten werden. Es handelt sich dann um häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.

Auch die Eigentümer*innen- und damit auch die Vermieter*innenstrukturen können höchst unterschiedlich sein. Oftmals haben Sie es mit Privatinvestor*innen zu tun, die sich Wohnungen als Geldanlage gekauft haben. Manchmal sind es Immobilienentwickler*innen, die an Eigennutzer*innen und Anleger*innen verkaufen und zur Wertsteigerung einen Vertrag mit Servicedienstleistenden abgeschlossen haben.

Geboten wird Ihnen beim betreuten Wohnen eine barrierearme Wohnung mit Küche/Kochmöglichkeit und voll ausgestattetem Bad, Hausnotruf, ggf. angegliederten Gemeinschaftsräumen, Speisesaal, Rezeption sowie eine Einrichtungsleitung bzw. ansprechbare Verwaltungsmitarbeitende in der Einrichtung vor Ort.

Sie bestimmen das Service-Level


Achten Sie darauf, ob eine nächtliche Versorgung durch einen Bereitschaftsdienst des ambulanten Pflegedienstes angeboten wird. Das bedeutet im Grunde für Sie, dass Sie auch bei hohem Pflegebedarf  in Ihrer Wohnung bleiben können. Die Servicepauschale kann je nach Größe/ Lage der Einrichtung und Umfang des Mitarbeiter*inneneinsatzes variieren. Bei Nachtbereitschaft und Rezeptionsdienst am Wochenende entstehen in der Regel höhere Personalkosten.

In beiden Fällen – dem einfacheren sowie dem umfangreicheren Servicelevel – wird genau darauf geachtet, dass Servicevertrag und Mietvertrag zwar aufeinander verweisen und eine rechtliche Einheit bilden, aber kein Koppelvertrag entsteht. Diese beiden Angebotsformen fallen daher in der Regel nicht unter das Wohn- und Betreuungs-Vertragsgesetz (WBVG), welches strenge Verbraucher*innenschutzvorschriften für Anbieter*innen von Pflege-Dienstleistungen vorgibt. 

Selbstbestimmt und sicher wohnen 


Sie kennen das bestimmt: Eigentlich fühlt man sich noch topfit, aber gegen ein bisschen mehr Sicherheit, z. B. im Krankheitsfall, lässt sich eigentlich auch nichts sagen. Die eigenen Kinder würden gern selbst vorbei kommen und sich kümmern, wohnen aber hunderte Kilometer weit entfernt. Was soll man machen? Sie nehmen Ihren Tag gern selbst in die Hand und haben eigentlich auch wenig übrig für feste Strukturen? Das Konzept des betreuten Wohnens wird Ihnen dann sehr entgegen kommen. Dadurch, dass Sie in einer eigenen Wohnung wohnen, können Sie tun und lassen, was Sie möchten. Sollten allerdings einmal Hilfe oder Pflege notwendig sein, brauchen Sie nicht lange überlegen, wie die Situation zu regeln ist, denn die Lösung ist bereits da.


Vor- und Nachteile von betreutem Wohnen


Wie jede andere Wohn- und Pflegeform, hat auch das betreute Wohnen Vor- und Nachteile. Klarer Vorteil ist, dass Sie flexibel und je nach Bedarf Betreuungsleistungen hinzubuchen können. Falls gewünscht, können Sie ungebunden und selbsverwaltet wohnen, haben aber gleichzeitig die Sicherheit im Rücken, jederzeit Hilfe in Anspruch nehmen zu könnten.


Von Vorteil sind ebenfalls die Organisation von gemeinschaftlichen Aktivitäten (Feste, Kurse, Veranstaltungen), die Vermittlung weiterer Dienstleistungen sowie, dass der ambulante Pflegedienst seinen Stützpunkt wahrscheinlich direkt bei Ihnen im Haus hat.


Nun zur Kehrseite. Nachteil von betreutem Wohnen ist zum Beispiel, dass Sie ggf. nochmal umziehen müssen. Nämlich dann, wenn Sie schwerstpflegebedürftig werden. Sollte sich eine solche Situation bereits abzeichnen, sollte also überlegt werden, ob betreutes Wohnen auch mittel- bis langfristig wirklich die optimale Lösung für Sie ist. 


Natürlich lässt sich dies nicht immer absehen. Seien Sie dennoch ehrlich mit sich und Ihren Angehörigen und verstehen Sie es, Zeichen zu deuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Begriffe "Betreutes Wohnen" oder "Service-Wohnen" rechtlich nicht klar definiert sind. Daher variieren die Leistungspakete und entsprechenden Infrastrukturen zum Teil erheblich. Es lohnt also ein aufmerksamer Blick in die Dokumente bei Vertragsabschluss. 

Mit diesen Fragen erfahren Sie im Gespräch mit der Verwaltung bedeutende Informationen zum betreuten Wohnen:

  • Welche Leistungen sind im Vertragspreis mit inbegriffen?
  • Welche Leistungen kann ich hinzu- oder wieder abwählen?
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten letztlich wirklich?
  • Wie gestaltet sich die Wohnsituation genau? Gefällt mir das?

  • Hilfreich bei der Entscheidungsfindung: werpflegtwie.de!

    Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen unser Bewertungsportal werpflegtwie.de bietet. Suchen Sie entweder gezielt nach Immobilen, die betreutes Wohnen anbieten oder lassen Sie sich mit Hilfe unserer nützlichen Filter entsprechende Immobilien in Ihrer Umgebung aufzeigen. Informieren Sie sich dann mit Hilfe der jeweiligen Profile über die Modalitäten und die dort dokumentierten Erfahrungen Dritter. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen auf diesem Wege helfen und Sie auch ein Stück weit begleiten können. 


    Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns:

    hallo@werpflegtwie.de

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